Wenn der Fonds der Umverteilung von Vermögen dienen soll, dann würde es dem widersprechen ihn mit Schulden zu finanzieren, denn dadurch gäbe es ja keine Umverteilung. Zumal bei Schuldenfinanzierung ein Ausfallrisiko besteht, für welches alle Steuerzahler haften würden.
| Kapitel: | Verteilungsgerechtigkeit in Grün |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Kai Langenekert (LAG WiFiSo (BW)) |
| Status: | Geprüft |
| Angelegt: | 21.07.2020, 08:11 |
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